Fast sieben Millionen Fahrzeuge müssen im Zweifel draußen bleiben
Wenn in diesem Jahr die ersten deutschen Städte die Plakettenverordnung zur Verringerung von Feinstaub umsetzen und Fahrverbote verhängen, werden davon laut ADAC nach heutigem Stand 6,7 Millionen Pkw betroffen sein. Neben den etwa 1,1 Millionen Dieselfahrzeugen dürfen dann künftig auch 5,6 Millionen Benziner nicht mehr in die Innenstädte, die so genannte Umweltzonen einrichten – darunter jetzt auch viele relativ saubere Autos mit einem geregelten Katalysator. Die Plakettenverordnung schafft Verwirrung unter den Autobesitzern und jede Menge Verärgerung, denn die Verordnung sperrt auch zahlreiche Fahrzeuge aus deutschen Städten aus, die gar keinen Feinstaub ausstoßen.
Mit der Plakette gekennzeichnet werden Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse von Euro 2 bis Euro 4 (Pkw) und Euro II bis Euro V (Lkw und Busse). Wer sein Fahrzeug nachrüsten lässt, kann damit eine bessere Eingruppierung und auch eine „höhere“ Palette erhalten.
KEINE Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe I, also Pkw ohne geregelten Kat, Dieselfahrzeuge der Klasse Euro 1 oder schlechter und Lkw nach Euro I oder schlechter.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe II (rote Plakette) oder 3 (gelb) gelten deutliche Einschränkungen in den durch Schilder markierten Umweltzonen in deutschen Städten.
Lediglich Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 erhalten die grüne Plakette, die das Befahren der Umweltzonen generell möglich macht. Dazu zählen Dieselfahrzeuge nach Euro 4, Lkw nach Euro IV und V und EEV, nachgerüstete Dieselfahrzeuge entsprechend PM1-4, Dieselfahrzeuge nach PM5, Pkw mit Ottomotor und geregeltem Kat und natürlich Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, z.B. Elektrofahrzeuge.
Die Plaketten werden bei allen Zulassungsbehörden, bei allen zur Abgasuntersuchung zugelassenen Stellen und bei mehr als 30.000 Werkstätten käuflich zu erwerben sein.
Die Verordnung tritt am 1. März 2007 in Kraft.
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